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HELI-FLIGHT JLR
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61203 Reichelsheim
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Dein Traum vom Fliegen
In unserer anerkannten Ausbildungsorganisation (Approved Training Organisation, ATO) bilden wir Sie durch unsere Erfahrung kompetent, individuell und ganzjährig aus. Unsere Fluglehrer verfügen zusammen über weit mehr als 20.000 Flugstunden Flugerfahrung und kommen alle aus dem praktischen Flugbetrieb.
In unserer ATO haben Sie die Möglichkeit, Pilotenlizenzen und Musterberechtigung sowie Musterberechtigungen auf Hubschraubern und Klassenberechtigungen für Flugzeuge zu erwerben, aufzufrischen oder zu erneuern. Wir erstellen für Sie einen individuellen und auf Ihre Bedürfnisse angepassten Ausbildungsplan. Auf Wunsch begleiten wir Sie Ihre ganze Karriere mit Fortbildungen, weiteren Trainings und den jährlichen Checkflügen.
Sie sind flugbegeistert und möchten sich den Traum vom Fliegen erfüllen oder planen Sie den Einstieg in eine neue berufliche Zukunft? Mit einem Schnupperflug oder einem Schnuppertag können Sie selbst das Steuer in die Hand nehmen und das Gefühl des Fliegens und die Arbeit als Pilot erfahren.
Ausbildungen
PPL(H) – Privatpilotenlizenz Hubschrauber
Voraussetzungen
Des Weiteren wird für sich bewerbende Personen als Nachweis der Zuverlässigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 sowie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert. Jedoch keine Sorge, auch Punkte sind noch kein Ausschlusskriterium. Ggf. ist dies im Einzelfall mit der zuständigen Behörde zu prüfen.
Wissensstand und Persönlichkeit müssen es der Schülerin oder dem Schüler ermöglichen, dem theoretischen und praktischen Unterricht folgen zu können. Insbesondere müssen die Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache ausreichend sein.
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsfächer sind:
– Luftrecht
– Flugleistung und Flugplanung
– Menschliches Leistungsvermögen
– Betriebliche Verfahren
– Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
– Meteorologie
– Navigation
– Aerodynamik
– Theorie des/der jeweiligen Flugzeugmuster
– Und das Sprechfunkzeugnis BZF1, BZF2 oder AZF;
Ab dem Ausbildungsbeginn können Sie direkt mit der Theorie und der praktischen Ausbildung beginnen, jedoch darf der erste Alleinflug erst erfolgen, wenn alle theoretischen Prüfungsfächer bei der zuständigen Behörde bestanden wurden und das Sprechfunkzeugnis vorliegt. Der erste Alleinflug darf frühestens mit der 20. Flugstunde stattfinden.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen
Mind. 45 Std. Gesamtstunden auf Hubschraubern
Mind. 25 Std. Flugstunden mit Fluglehrer
Mind. 5 Std. Überlandflug (Cross-Country)
Mind. 10 Std. Überwachter Allein-Flug
Mind. ein Dreiecksflug mit 185 km / 100 NM und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen
Die praktische Prüfung erfolgt dann mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Luftfahrzeugmuster Ihrer Wahl.
Unterrichtsmaterial
Privilegien
Ausbildungserleichterungen
Theorie Erleichterungen
Für die Erteilung einer PPL(H) werden Inhabenden einer LAPL oder höherwertig in einer andere Luftfahrzeugkategorie die theoretischen Kenntnisse vollständig auf die allgemeinen Sachgebiete angerechnet. Diese Anrechnung gilt auch für Personen, die sich um eine Pilotenlizenz bewerben, die die theoretische Prüfung für die Erteilung dieser Lizenz bereits in einer anderen Luftfahrzeugkategorie erfolgreich abgelegt haben, solange dies innerhalb der Gültigkeitsfrist liegt. Diese müssen jedoch einen quasi abgespeckten Lehrgang (Bridge Course) in den Fächern Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation absolvieren und eine Prüfung bei der zuständigen Behörde ablegen.
Praxis Erleichterungen
Bewerbende, die eine Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen innehalten, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 6 Stunden.
Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen der 10 Stunden überwachter Alleinflug aus. Diese müssen mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit zumindest einem Überlandflug von wenigstens 185 km (100 NM) beinhalten, bei dem vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.
PPL(A) – Privatpilotenlizenz Flugzeuge
Voraussetzungen
Des Weiteren wird für sich bewerbende Personen als Nachweis der Zuverlässigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG sowie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert. Jedoch keine Sorge, auch Punkte sind noch kein Ausschlusskriterium. Ggf. ist dies im Einzelfall mit der zuständigen Behörde zu prüfen.
Wissensstand und Persönlichkeit müssen es der Schülerin oder dem Schüler ermöglichen, dem theoretischen und praktischen Unterricht folgen zu können. Insbesondere müssen die Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache ausreichend sein.
Alternativ haben Sie bei uns die Möglichkeit, den LAPL(A) (Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz) zu erwerben.
Der LAPL(A) berechtigt zum Führen von Flugzeugen bis zu einer Abflugmasse von 2.000 kg.
Bis zu drei Passagiere dürfen befördert werden. Dies nachdem zehn Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer nach Erhalt der Lizenz nachgewiesen werden.
Die Lizenz ist in den EU-Staaten anerkannt und im Erwerb weniger aufwendig. Wer jedoch plant fliegerisch weiter zu wachsen, d. h. fliegen mit mehrmotorigen Flugzeugen, ein Upgrade zum Instrumentenflug oder Berufsflugzeugführer, wer also mehr als drei Passagiere befördern möchte, für den empfiehlt sich der international gültige PPL(A).
Mindestbedingungen für den LAPL (A):
Es sind nur 30 Mindeststunden auf dem Flugzeug erforderlich. Davon:
Mind. 15 Flugstunden mit Fluglehrer
Mind. 6 Flugstunden Überlandflug allein mit Flugauftrag
Mind. ein Überlandflug solo von mindestens 150 km (80 nm) mit einer Landung auf einem fremden Flugplatz
Die praktische Prüfung erfolgt anschließend mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Flugzeugmuster Ihrer Wahl. (Cessna 150 oder Piper PA28).
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsfächer sind:
– Luftrecht
– Flugleistung und Flugplanung
– Menschliches Leistungsvermögen
– Betriebliche Verfahren
– Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
– Meteorologie
– Navigation
– Aerodynamik
– Theorie des/der jeweiligen Flugzeugmuster
– Und das Sprechfunkzeugnis BZF1, BZF2 oder AZF;
Ab dem Ausbildungsbeginn können Sie direkt mit der Theorie und der praktischen Ausbildung beginnen, jedoch darf der erste Alleinflug erst dann stattfinden, wenn alle theoretischen Prüfungsfächer bei der zuständigen Behörde bestanden wurden und das Sprechfunkzeugnis vorliegt.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen
Mind. 45 Std. Gesamtstunden auf Flugzeugen
Mind. 25 Std. Flugstunden mit Fluglehrer
Mind. 5 Std. Überlandflug (Cross-Country)
Mind. 10 Std. Überwachter Allein-Flug
Mind. ein Dreiecksflug mit 270 km / 150 nm und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen
Die praktische Prüfung Erfolg dann mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer auf dem Luftfahrzeugmuster ihrer Wahl (Cessna F150 oder Piper PA28).
Unterrichtsmaterial
Privilegien
Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der SEP Berechtigung:
12 Flugstunden davon min. 6 Stunden als Verantwortlicher Pilot (PIC)
12 Starts u. Landungen nachweisen und
eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen.
Oder: Innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen.
CPL(H) – Berufspilot Hubschrauber
Voraussetzungen
Zum Ausbildungsbeginn wird eine gültige Musterberechtigung für ROBINSON R22, R44 oder R66 sowie ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 1 benötigt. Zudem muss ein Nachweis für ausreichende Kenntnisse der Fächer Englisch, Mathematik und Physik vorliegen.
Des Weiteren müssen Inhaber einer gültigen PPL(H) Lizenz:
– Mindestens 155 Flugstunden Gesamtflugerfahrung vorweisen
– Von den genannten Gesamtflugstunden müssen mindestens 50 Flugstunden PIC sein, von diesen mindestens 10 Flugstunden Cross-Country.
Theoretische Ausbildung
In der Regel findet die theoretische Ausbildung im Fernlehrgang mit einem Präsenzteil am Flughafen in Reichelsheim statt.
Wir empfehlen für den Start in die Berufspiloten Karriere ausschließlich den Weg über die CPL(H)+ATPL(H) Theorie.
Praktische Ausbildung
Zudem wird von Anfang an im Hubschrauber geschult. Eine Ausbildung im Simulator ist nicht vorgesehen.
Die praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen:
Insgesamt 30 Flugstunden, davon:
– 20 Flugstunden VFR Ausbildung
– 10 Flugstunden Basic Instrument Training (Sim. IMC)
Bei NVFR Training 5 Flugstunden, davon:
– Mindestens 4 Flugstunden NVFR Dual
– Mindestens 1 Flugstunde SOLO Platzrunden bei Nacht
Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG setzt auf realitätsnahes Training, weshalb SBTs (Scenario Based Training) geübt werden.
Unterrichtsmaterial
Prüfung
Lizenzgültigkeit
Die Lizenz an sich ist unbegrenzt gültig. Jedes eingetragene Hubschraubermuster muss nach 12 Monaten erneuert werden. Bedingungen für diese Erneuerungen sind:
– Mindestens zwei Flugstunden je Hubschraubermuster in den letzten 12 Monaten
– Ein mindestens einstündiger Überprüfungsflug mit einem EASA zugelassenen Prüfer
Sollten Sie Passagiere befördern wollen, so müssen Sie zusätzlich innerhalb der vergangenen 90 Tage, drei vollständige Starts, Anflüge und Landungen absolviert haben.
Erleichterung für Lizenzinhabende
– 20 Flugstunden in Hubschraubern, wenn ein PPL(A) vorliegt
– 50 Flugstunden in Hubschraubern, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin einen CPL(A) innehat
– 10 Flugstunden in motorbetriebenen Gleitern hat
– 20 Flugstunden bei Luftschiffen, wenn ein PPL(As) vorliegt
– 50 Flugstunden bei Luftschiffen, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin einen CPL(As) innehat
Weiterbildungen
Hubschrauber
NVIS - Training
HELI-FLIGHT hat seine Flotte von AS 365 Dolphins modifiziert, um den HEMS-Betrieb unter NVIS zu verbessern. Um die Verfügbarkeit unserer Flotte so hoch wie von unseren Kunden erwartet und die Betriebskosten niedrig zu halten, haben wir uns entschieden, eine einzelne Turbine Robinson R66 für das NVIS Basic Flight Training zu modifizieren.
HELI-FLIGHT bietet dieses erschwingliche und umfassende Nachtsicht-Boden- und Flugtraining mit dem ersten modifizierten Robinson R66-Turbinenhubschrauber in Europa, der die neueste Generation III ANVIS-9 White Phosphor Nachtsichtbrille mit 1600 und 1800 FOM verwendet.
Unsere Part-145 Wartungsorganisation und Nachtsichtbrillen-Reparaturwerkstatt garantiert höchste Verfügbarkeit des Helikopters und der NVIS-Ausrüstung während der Ausbildungszeit.
HELI-FLIGHT hat zusammen mit Aviation Specialties Unlimited, Inc. einen EASA STC für die Robinson R66 Turbine erreicht. Wir haben eine starke Verbindung zu ASU, die NVIS Modifikationen und Nachtsicht-Flugtraining auf der ganzen Welt anbietet.
Mit Sitz in EDFB / Reichelsheim bei Frankfurt bieten sich uns eine Vielzahl unterschiedlicher Szenerien von flachen und hellen urbanen bis hin zu dunklen und dünn besiedelten Hügelgebieten für das Night Vision Flight Training.
Wir verwenden die neueste Generation III ANVIS-9 White Phosphor Goggles mit 1600 FOM und 1800 FOM.
Das Boden- und Flugtraining kann auch mit Ihrer Nachtsichtbrille in Ihrem Einsatzgebiet europaweit durchgeführt werden.
EU(VO) 965/2012, SPA.NVIS.130, AMC1 SPA.NVIS.130(f)(1), GM1 SPA.NVIS.130(f), GM2 SPA.NVIS.130 (f), GM3 SPA. NVIS.130(f), GM1 SPA.NVIS.140 werden von unserem Boden- und Flugtraining abgedeckt. Der Ausbildungslehrplan ist von unserer nationalen Behörde genehmigt.
NVFR (H) - Nachtsichtflug
Die Nachtflugausbildung ist für Berufspiloten inzwischen Teil der regulären Ausbildung. Aber auch als Privatpilot für Hubschrauber kann eine solche Zusatzqualifikation bei uns erworben werden.
Voraussetzungen:
Inhaber einer PPL(H), die eine Nachtflugqualifikation erwerben möchten, müssen mindestens 100 Stunden als Pilotin bzw. Pilot auf Hubschraubern nachweisen, die nach dem Erwerb der Lizenz geflogen wurden; darin müssen mindestens 60 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern und 20 Stunden Überlandflug enthalten sein.
Theoretische Ausbildung:
Der Lehrgang umfasst 5 Stunden theoretische Ausbildung in den folgende Themengebieten:
Luftrecht
Menschliches Leistungsvermögen
Navigation
Funkverkehr
Verhalten – Besonderheiten für NVFR
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 15 Flugstunden, wobei die folgenden Punkte mindestens erfüllt sein müssen:
10 Stunden Instrumentenausbildungszeit für Hubschrauber mit einem Lehrberechtigten
5 Flugstunden bei Nacht, davon mindestens:
-3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, wovon mindestens eine Stunde Überland-Navigation und
-5 Platzrunden bei Nacht im Alleinflug mit einem Start und einer Landung je Platzrunde
TRI(H) - Initial (Auffrischung und Erneuerung)
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre;
Tauglichkeit;
CPL, MPL oder ATPL Pilotenlizenz in entsprechender Luftfahrzeugkategorie erforderlich;
für ein TRI(H) Zertifikat SP SEH mind. 250 Std;
für ein TRI(H) Zertifikat SP MEH mind. 500 Std;
– davon mind. 100 Std. als PIC auf SP MEH.
für ein TRI(H) Zertifikat MP MEH mind. 1000 Std, davon
mindestens 350 Stunden als Pilot auf MP MEH oder
TRI(H) SP MEH Inhaber müssen mind. 100 Std. Erfahrung unter MP Ops. auf dem entsprechenden Muster nachweisen
MCC Kurs nach FCL.735.H erfolgreich abgeschlossen haben
Ausbildung:
Die TRI(H) Ausbildung SEH, MEH, MP MEH umfasst mindestens:
25 Std. Lehren und Lernen (Inhabern einer FI(H) Berechtigung werden diese 25 Std. erlassen.)
10 Std. fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von
Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten im Unterrichtsraum/ Simulator;
5 Std. SP oder 10 Std. MP Flugunterricht auf dem entsprechenden Luftfahrzeug oder Simulator
Am Ende des Ausbildungskurses folgt die Kompetenzbeurteilung nach FCL.935.TRI.
Rechte des TRI
Die Rechte eines TRI umfassen die Ausbildung für:
die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Musterberechtigungen;
MCC-Ausbildung, sofern Inhaber einer MP MEH;
die Erweiterung der IR(H) für SEH auf die IR(H) für MEH
Eingeschränkte Rechte
Wenn die TRI-Ausbildung nur in einem Simulator durchgeführt wird, sind die Rechte des TRI auf die Ausbildung im Simulator beschränkt.
Die Rechte eines TRI(H) sind auf das Muster beschränkt, in dem die Beurteilung der
Kompetenz für die Erteilung des TRI Zertifikates abgelegt wurde. Die Rechte des TRI(H) werden auf weitere Muster erweitert, wenn:
der technische Teil auf dem entsprechenden Muster oder Simulator absolviert wurde;
mind. 2 Stunden Flugunterricht auf dem entsprechenden Muster erfolgten;
Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935 bestanden wurde.
SE / ME IR(H) - Erweiterung (EC155B/B1)
Flugzeug
SEP - Single Engine Piston
Eine gültige EASA Lizenz LAPL(A)/PPL(A), CPL(A), ATPL(A) und ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Theoretische Ausbildung
Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse bei uns im Hause.
Systeme, Betriebsgrenzen, Flugleistungen, Beladung und Schwerpunkt, Notverfahren und betriebliche Verfahren.
Die theoretische Prüfung wird von der prüfenden Person am Tag der praktischen Prüfung vor dem Prüfungsflug abgenommen.
Praktische Ausbildung
Vorgeschrieben sind mindestens 3 Std. Flugausbildung mit mindestens 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und 10 Starts und Landungen unter Aufsicht des Fluglehrers für Inhaber des LAPL(A)
Auch Inhaber einer PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) sollten dies als „minimum Requirement“ veranschlagen.
Der praktische Prüfungsflug mit mündlicher Prüfung schließt sich an.
Privilegien
Mit der Klassenberechtigung SEP(land) sind Inhaber des LAPL(A) berechtigt, einmotorige Landflugzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg als PIC zu fliegen. Es dürfen bis zu 3 Passagiere befördert werden.
Bei Inhabern eines PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) entfällt die maximale Abflugmasse von 2000 kg als auch die Begrenzung auf maximal 3 Passagiere.
Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der SEP Berechtigung
Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 2 Jahren als Flugzeug- bzw. TMG Piloten eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben:
12 Flugstunden als PIC oder mit bzw. unter Aufsicht eines Fluglehrers,
12 Starts und Landungen,
Auffrischungsschulung von mindestens einer Std. Gesamtflugzeit mit Fluglehrer.
Oder sie haben eine LAPL(A) Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abgelegt.
Inhaber PPL(A), CPL(A), ATPL(A)
Für die Verlängerung der Klassenberechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge SEP (2 Jahre gültig), mit einem Piloten müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
12 Flugstunden davon min. 6 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC) auf SEP und/oder TMG
12 Starts u. Landungen nachweisen und
eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen
oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen.
Die Auffrischungsschulung wird Bewerbern erlassen die eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung, eine praktische Prüfung oder eine Kompetenzbeurteilung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem andern Flugzeugmuster absolviert haben.
MEP - Multi Engine Piston
Bewerber, die erstmals eine Klassenberechtigung für ein mehrmotoriges Flugzeug mit einem Piloten beantragen, müssen mindestens 70 Stunden als verantwortlichen Pilot auf Flugzeugen absolviert haben.
Außerdem:
Ein gültiges EASA Class 2 Medical
Eine gültige EASA Part-FCL PPL(A), CPL(A) oder ATPL(A) Lizenz
Theoretische Ausbildung
Der Theorielehrgang für eine Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten umfasst mindestens 7 Stunden Theorieunterricht und findet bei uns in Reichelsheim statt. Die Schwerpunkte sind die Systeme des Flugzeuges, die allgemeinen Einschränkungen, Berechnungen diverser Gewichts und Schwerpunktlagen, die Leistungsdaten und Notverfahren, …
Abschließend steht die Prüfung der theoretischen Kenntnisse an, diese erledigen wir bei uns im Hause.
Praktische Ausbildung
Die Flugausbildung umfasst mindestens 6 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, davon 2,5 Std. unter normalen Bedingungen und 3,5 Std. in Triebwerksausfallverfahren und asymetrischen Flugtechniken.
Die praktische Prüfung kann auf unserem Flugzeug erfolgen. Sie hat innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Klassenberechtigungslehrgangs und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Klassenberechtigung zu erfolgen.
Privilegien
Mit der Klassenberechtigung MEP dürfen Sie verantwortlich, nach Sichtflugregeln, die entsprechenden Muster fliegen.
Die Berechtigung zum Fliegen der Cessna 414 nach Instrumenten erfordert mindesten 5 weitere Stunden Flugtraining sofern noch keine Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge erworben wurde.
Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der MEP Berechtigung
Die Gültigkeit der Klassenberechtigung MEP beträgt 1 Jahr.
Für die Verlängerung der Klassenberechtigung MEP müssen Bewerber:
Eine Befähigkeitsüberprüfung auf dem betreffenden Muster (oder FSTD) innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung absolvieren
während des Gültigkeitszeitraums der Berechtigung mindestens Folgendes absolvieren:
10 Streckenabschnitte als Pilot oder Pilotin der betreffenden Flugzeugklasse sowie einen Streckenabschnitt der betreffenden Flugzeugklasse (oder FSTD) der mit einer prüfenden Person geflogen wird. Dieser Streckenabschnitt kann währen der Befähigungsüberprüfung geflogen werden.
Die Verlängerung einer BIR oder IR(A) kann, falls vorhanden, mit einer Befähigkeitsüberprüfung für die Verlängerung einer Klassen- oder Musterberechtigung kombiniert werden.
NVFR (A) - Nachtflugausbildung
Eine gültige Part-FCL Lizenz mit eingetragenem SEP oder TMG.
Inhaber LAPL(A): Vor Beginn der Nachtflugausbildung müssen Inhaber eines LAPL(A) die grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert haben, die für die Erteilung des PPL(A) erforderlich ist.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet bei uns in Reichelsheim statt.
(kein Fernstudium, keine Theorieprüfung gefordert)
Praktische Ausbildung
Mindestens 5 Stunden Flugtraining bei Nacht.
Davon mindestens 3 Std. mit Fluglehrer, davon mindestens 1 Std. Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 nm) und
5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Die Ausbildung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Wenn Bewerber sowohl eine Klassenberechtigung für SEP (Land) als auch eine Klassenberechtigung für TMG innehaben, können sie die Anforderungen in einer der beiden Klassen erfüllen.
Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Nachtflugberechtigung eingetragen werden, eine Prüfung fällt nicht an.
Privilegien
Sie dürfen mit der um die Nachtflugberechtigung erweiterten PPL/LAPL (A) Lizenz quasi 24 h in Verbindung mit denen Ihnen zugestandenen Rechten unter VFR fliegen.
Die Nachtflugberechtigung wird in Teilen bei der Ausbildung zum IR(A) und CPL(A) angerechnet.
Spornrad Flugzeuge
Eine gültige Lizenz LAPL/PPL(A), CPL(A), ATPL(A) mit eingetragenem SEP und ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Theoretische Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen, jedoch müssen einige Themen bezüglich des Umgangs mit Spornradflugzeugen vermittelt werden. Dies geschieht mit Beginn und während der Unterschiedsschulung.
Praktische Ausbildung
Es sind keine Mindeststunden festgelegt, vielmehr sollen Sie als auch wir überzeugt sein, dass Sie im Umgang mit unserer Maule sicher sind. Mit gut 3-5 Std. ist zu rechnen.
Mit dem Abschluss der Differenzschulung erhalten Sie die Bestätigung zum Fliegen von Spornradflugzeugen.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der Unterschiedsschulung gibt es praktisch nicht. Der Eintrag bleibt gültig so lange Sie Ihre SEP Berechtigung gültig halten.
Privilegien
Nach Abschluss der Differenzschulung dürfen Sie Spornradflugzeuge (Taildragger) fliegen.
Musterberechtigungen
Hubschrauber
Weitere Möglichkeiten
Bei Leading Helicopter Academies
